§ 256 Abs 1 BAO; § 276 BAO; § 299 BAO
Der Autor nimmt zur rechtlichen Einordnung einer Berufungsvorentscheidung Stellung und prüft, ob die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung und Geltendmachung eines Vorlageantrags einen Hinderungsgrund für die Zurückziehung einer Berufung darstellt.

