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Einhaltung der Notariatsaktsform bei Begründung von Treuhandverhältnissen aus Sicht des Eigenkapitalersatzrechts irrelevant

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2003, 488 - 490 Heft 12 v. 1.12.2003

§ 74 GmbHG; § 76 GmbHG

Der OGH erörtert, dass auch der formfreie Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen im Rahmen eines Treuhandvertrags als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen qualifiziert werden kann, sofern der Kreditgeber eine materielle Gesellschafterposition einnimmt.

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