Zusammenfassung: Die Treuepflicht gebietet die Mitwirkung an der Heilung eines den Kapitalaufbringungsbestimmungen widersprechenden Umgehungsgeschäfts.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 4 dGmbHG; § 19 Abs 5 dGmbHG; § 27 Abs 3 dAktG
Zusammenfassung: Die Treuepflicht gebietet die Mitwirkung an der Heilung eines den Kapitalaufbringungsbestimmungen widersprechenden Umgehungsgeschäfts.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 4 dGmbHG; § 19 Abs 5 dGmbHG; § 27 Abs 3 dAktG
