§ 93 Abs 2 BAO; § 19 Abs 2 BAO; § 79 Abs 2 BAO; § 10 Abs 1 FBG; § 157 HGB; § 161 Abs 2 HGB
Die Beendigung einer Personenhandelsgesellschaft und ihrer Löschung im Firmenbuch hat bis zur Abwicklung der Rechtsverhältnisse zu dritten Personen nicht den Verlust der Parteifähigkeit zur Folge. Steuerbescheide sind daher weiter an die KG zu adressieren.

