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Keine Rückwirkung für nicht begünstigtes Vermögen beim Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG (VwGH)

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGES 2025, 383 Heft 7 und 8 v. 30.12.2025

Deskriptoren: (nicht) begünstigtes Vermögen; Rückwirkungsfiktion; Zusammenschluss.

Normen: Art IV UmgrStG, § 23 UmgrStG

Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, dass Personen, die nicht begünstigtes Vermögen iSd § 23 Abs 2 UmgrStG einbringen, für Zeiträume vor Abschluss des Zusammenschlussvertrages an gemeinschaftlichen Einkünften der Personengesellschaft partizipieren können.

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