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VwGH zur wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur beim Mantelkauf

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturMaximilian Pfluger**Mag. Maximilian Pfluger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.GES 2025, 236 Heft 5 v. 29.10.2025

Deskriptoren: Mantelkauf; Verlustabzug.

Normen: § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG

Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und der organisatorischen Struktur mit wesentlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur einhergehen. Treten die Änderungen nicht in einem Jahr ein, so wird nur bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs zwischen den Etappen der Änderung von einem Mantelkauf auszugehen sein (vgl. mit weiteren Nachweisen Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, Tz. 68.4.1 zu § 8).

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