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Änderung des Geschäftsjahres muss rechtzeitig erfolgen

JudikaturGES 2025, 210 Heft 5 v. 29.10.2025

Deskriptoren: Geschäftsjahr; Jahresabschluss; Stichtag; Änderung; Firmenbuch.

Normen: § 49 Abs 2 GmbHG, § 4 Z 7 FBG

Die Änderung des Stichtages für den Jahresabschluss einer GmbH wird nur rechtswirksam, wenn nicht nur die Beschlussfassung und die Anmeldung zum Firmenbuch, sondern auch die entsprechende Eintragung im Firmenbuch vor Ablauf des dadurch entstehenden Rumpfgeschäftsjahres erfolgen.

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