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Bloße (Namens-)Kurzbezeichnungen in der Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft unzulässig

JudikaturGES 2025, 165 Heft 4 v. 26.8.2025

Deskriptoren: Firma; Rechtsanwaltsgesellschaft; (Namens-)Kurzbezeichnungen.

Normen: § 16 Abs 2 RAO, § 28 RL-BA 2015

Die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft hat zwingend einen Namensbestandteil zu enthalten.

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