Deskriptoren: Geschäftsführer; Abberufung; einstweilige Verfügung; res iudicata.
Normen: § 16 Abs 2 GmbHG, § 411 ZPO
Das Gericht kann zur Sicherung des Anspruchs auf Abberufung eines Geschäftsführers diesem die weitere Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch einstweilige Verfügung untersagen (§ 16 Abs 2 GmbHG).
