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Wiederholung des Antrags auf einstweilige Verfügung zur Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers

JudikaturGES 2025, 108 Heft 3 v. 23.7.2025

Deskriptoren: Geschäftsführer; Abberufung; einstweilige Verfügung; res iudicata.

Normen: § 16 Abs 2 GmbHG, § 411 ZPO

Das Gericht kann zur Sicherung des Anspruchs auf Abberufung eines Geschäftsführers diesem die weitere Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch einstweilige Verfügung untersagen (§ 16 Abs 2 GmbHG).

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