Die Gesellschafter einer GmbH haben in den ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr folgende Beschlüsse zu fassen: Feststellung des Jahresabschlusses, Verteilung des Bilanzgewinns und Entlastung der Geschäftsführer. Dies ist in § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG ausdrücklich angeordnet.

