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Zur Entlastung von GmbH-Geschäftsführern durch Umlaufbeschluss in der Praxis

EditorialLukas FanturGES 2025, 49 Heft 2 v. 19.6.2025

Die Gesellschafter einer GmbH haben in den ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr folgende Beschlüsse zu fassen: Feststellung des Jahresabschlusses, Verteilung des Bilanzgewinns und Entlastung der Geschäftsführer. Dies ist in § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG ausdrücklich angeordnet.

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