Deskriptoren: Firmenwertabschreibung; Gruppenbesteuerung; Vertrauensschutz.
Normen: § 9 Abs 7 KStG, § 26c Z 47 KStG
Es gibt keinen festen Erfahrungssatz, wonach jedenfalls von einer Kaufpreisrelevanz der Firmenwertabschreibung auszugehen ist, wenn der Gruppen-Einbezug einer erworbenen (in- oder ausländischen) Beteiligung zeitnah innerhalb weniger Jahre nach dem Erwerb erfolgt. Vielmehr kann auch dies nur ein Indiz sein, das im Rahmen einer umfassenden Beweiswürdigung bei der Feststellung des Sachverhalts entsprechend zu würdigen und allfälligen gegenläufigen Indizien gegenüberzustellen ist. Eine einseitige gesetzliche Vermutung zugunsten einer Kaufpreisbeeinflussung beim Erwerb inländischer Beteiligungen besteht dabei nicht. Die in den Erläuterungen getroffene diesbezügliche Aussage findet im Gesetz keine Deckung.

