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Geschäftsführerhaftung für Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach Insolvenzeintritt?

JudikaturGES 2025, 14 Heft 1 v. 13.5.2025

Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Insolvenz; Sozialversicherungsbeiträge.

Normen: § 25 Abs 2 Z 2 GmbHG, § 84 Abs 3 Z 6 AktG

Nach dem 2. Halbsatz des § 84 Abs 3 Z 6 AktG sind Zahlungen, die auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind, vom Zahlungsverbot ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand ist analog im GmbH-Recht anzuwenden.

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