Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Insolvenz; Sozialversicherungsbeiträge.
Normen: § 25 Abs 2 Z 2 GmbHG, § 84 Abs 3 Z 6 AktG
Nach dem 2. Halbsatz des § 84 Abs 3 Z 6 AktG sind Zahlungen, die auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind, vom Zahlungsverbot ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand ist analog im GmbH-Recht anzuwenden.
