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Umsatzsteuer bei Aufsichtsräten im Konzern

Angrenzendes SteuerrechtStB Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber**Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber ist Partner bei der KPMG in Wien. Der Autor dankt Univ.-Prof. Dr. Karoline Spies und Mag. Christoph Plott für die kritische Durchsicht des Manuskripts.GES 2024, 431 Heft 8 v. 30.12.2024

Vor allem bei Konzernen finden sich in Aufsichtsräten von Gesellschaften immer wieder Vorstände, Geschäftsführer oder Dienstnehmer von direkten oder indirekten Gesellschaftern. Da dies der Ausübung des Beteiligungsmanagements dient, wird die Aufsichtsratsfunktion in Tochtergesellschaften häufig als Teil der Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer oder Dienstnehmer der Muttergesellschaft betrachtet.11Vgl Schima, Gestaltungsfragen bei Vorstandsverträgen in der AG, ecolex 2006, 452 (452). Daher wird zwischen dem Gesellschafter und dem bei ihm beschäftigten Aufsichtsratsmitglied der Tochtergesellschaft in der Praxis häufig vereinbart, dass die Aufsichtsratstätigkeit mit dem vom Gesellschafter bezogenen Gehalt abgedeckt ist, weshalb die Aufsichtsratsvergütung dem Gesellschafter zukommen soll. Das BMF hat sich aufgrund einer Anfrage unlängst mit den umsatzsteuerlichen Folgen solcher Konstellationen auseinandergesetzt.22Siehe BMF-Information, Umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen, Anfrage der KSW vom 27.2.2024 (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Umsatzsteuer/Umsatzsteuerliche-Behandlungvon-Aufsichtsratsverg%C3%BCtungen.html ). Die dabei getroffenen Aussagen erwecken den Eindruck, dass dabei regelmäßig eine Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Beitrag soll zeigen, dass dies tatsächlich nur selten der Fall sein dürfte.

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