Deskriptoren: Geschäftsführer; Besitzstörung.
Normen: § 41 GmbHG, § 309 ABGB, § 339 ABGB
Eine GmbH kann Besitzerin sein. Sie übt den Besitz durch ihre Organe – idR die Geschäftsführer – aus.Deskriptoren: Geschäftsführer; Besitzstörung.
Normen: § 41 GmbHG, § 309 ABGB, § 339 ABGB
Eine GmbH kann Besitzerin sein. Sie übt den Besitz durch ihre Organe – idR die Geschäftsführer – aus.