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Einlagenrückgewähr durch Verrechnung einer Gesellschafterforderung mit der Gegenforderung einer liquiditätsschwachen GmbH

JudikaturGES 2024, 417 Heft 8 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Aufrechnung.

Normen: § 82 GmbHG

In den Fremdvergleich einzubeziehen sind nicht nur die konkreten Konditionen, sondern vor allem auch die Frage, ob mit einem gesellschaftsfremden Dritten überhaupt ein derartiges Geschäft geschlossen worden wäre.

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