Der 6. Senat des OGH hatte zu 6 Ob 62/23w im Schnittstellenbereich des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts die Frage zu beantworten, ob dem (Allein-)Gesellschafter oder dem Insolvenzverwalter bei Gesellschafterinsolvenz die Kompetenz zur Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers einer Einmann-GmbH zukommt. Der vorliegende Beitrag zeigt den bisherigen Meinungsstand auf und setzt sich mit Problemstellungen im Zuge der eigenen Stellungnahme auseinander.

