Deskriptoren: Mitunternehmerschaft; Feststellungsverfahren; einheitliche Feststellung; doppelstöckige Personengesellschaft.
Normen: § 23 EStG, § 188 BAO
Auch Personen, die im Wege einer weiteren Personengesellschaft mittelbar an einer anderen Personengesellschaft beteiligt sind, können bei Vergütungen von dieser Gesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer Beteiligung einer Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft die Feststellung der Einkünfte auch in der Weise erfolgen kann, dass Einkünfte aus der einen Personengesellschaft der anderen Personengesellschaft (insgesamt) zugewiesen werden.

