Deskriptoren: GmbH-Gründung; Stammeinlagen; Bankbestätigung; Haftung.
Normen: § 10 Abs 3 GmbHG
Die Bank haftet für die (Un-)Richtigkeit ihrer Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG, sofern die Bestätigung schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war.
