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Keine Steuerentlastung im Sinne des § 48 Abs 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung möglich!

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturManfred Mauk , Franziska BähreGES 2024, 273 Heft 5 v. 11.11.2024

Deskriptoren: Entlastung bei Doppelbesteuerung; juristische Doppelbesteuerung; wirtschaftliche Doppelbesteuerung; DBA-Entlastung.

Normen: § 48 Abs 5 BAO

Eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 Abs 5 BAO kann in Anspruch genommen werden, sofern der:die Abgabenpflichtige in mehreren Staaten der Abgabenhoheit unterliegt und ein Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung oder die Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung erforderlich ist. Anwendungsvoraussetzung dieser Entlastungsmaßnahme ist eine juristische Doppelbesteuerung. Demnach müssen gleiche oder gleichartige Steuern von demselben:derselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum erhoben werden, um eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 Abs 5 BAO in Anspruch nehmen zu können.

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