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Anmeldung der Erhöhung des Stammkapitals nach Ausnutzung eines genehmigten Kapitals bei einer FlexKapG

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2024, 255 Heft 5 v. 11.11.2024

Auf die Erhöhung des Stammkapitals mittels Ausnutzung eines genehmigten Kapitals sind die §§ 52 Abs 3 bis 6 und 53 GmbHG sinngemäß anzuwenden (§ 21 Abs 5 FlexKapGG).

Seite 255


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