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Abschlussprüferhaftung: Abstraktes Vertrauen des Anlegers reicht nicht

JudikaturGES 2024, 253 Heft 5 v. 11.11.2024

Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung.

Normen: § 275 UGB

Das bloß abstrakte Vertrauen auf die Prüfung der Gesellschaft durch den Wirtschaftsprüfer reicht nicht, um eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund des von ihm erteilten Bestätigungsvermerks zu begründen.

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