Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung.
Normen: § 275 UGB
Das bloß abstrakte Vertrauen auf die Prüfung der Gesellschaft durch den Wirtschaftsprüfer reicht nicht, um eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund des von ihm erteilten Bestätigungsvermerks zu begründen.
