Deskriptoren: Generalversammlungsprotokoll; Niederschrift; Inhalt.
Normen: § 40 Abs 1 GmbHG
In inhaltlicher Hinsicht ist lediglich der genaue Beschlussinhalt (inklusive Beschlussergebnis und Datum der Beschlussfassung) zu protokollieren.Deskriptoren: Generalversammlungsprotokoll; Niederschrift; Inhalt.
Normen: § 40 Abs 1 GmbHG
In inhaltlicher Hinsicht ist lediglich der genaue Beschlussinhalt (inklusive Beschlussergebnis und Datum der Beschlussfassung) zu protokollieren.