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Treuepflicht bei der Beschlussfassung iZm der Verfolgung des Gesellschaftszwecks

JudikaturGES 2024, 249 Heft 5 v. 11.11.2024

Deskriptoren: Beschlussfassung; Treuepflicht.

Normen: § 41 GmbHG

Auch wenn ein Gesellschafterbeschluss der GmbH nur Vorteile bringen würde und der Gesellschaft dadurch kein Schaden droht, muss sich die Gesellschaftermehrheit einem Beschlussantrag der Minderheit nicht unterwerfen.

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