Deskriptoren: Geschäftsanteil; Treuhandschaft; gespaltenes Stimmrecht.
Normen: § 39 GmbHG
Im Fall einer bloß treuhändigen Innehaltung eines Teils eines Geschäftsanteils ist eine gespaltenen Stimmrechtsausübung zulässig.
Deskriptoren: Geschäftsanteil; Treuhandschaft; gespaltenes Stimmrecht.
Normen: § 39 GmbHG
Im Fall einer bloß treuhändigen Innehaltung eines Teils eines Geschäftsanteils ist eine gespaltenen Stimmrechtsausübung zulässig.
