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Gespaltene Stimmrechtsausübung bei teilweise treuhändig gehaltenem Geschäftsanteil

JudikaturGES 2024, 247 Heft 5 v. 11.11.2024

Deskriptoren: Geschäftsanteil; Treuhandschaft; gespaltenes Stimmrecht.

Normen: § 39 GmbHG

Im Fall einer bloß treuhändigen Innehaltung eines Teils eines Geschäftsanteils ist eine gespaltenen Stimmrechtsausübung zulässig.

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