Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2024, 202 Heft 4 v. 30.8.2024
Die Ermächtigung an die Geschäftsführung, das Stammkapital in höchstens fünf Jahren zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), kann bei einer FlexKapG auch durch Abänderung des Gesellschaftsvertrages eingeräumt werden (§ 21 Abs 2 FlexKapGG).