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Genehmigtes Kapital durch Abänderung des Gesellschaftsvertrages bei einer FlexKapG

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2024, 202 Heft 4 v. 30.8.2024

Die Ermächtigung an die Geschäftsführung, das Stammkapital in höchstens fünf Jahren zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), kann bei einer FlexKapG auch durch Abänderung des Gesellschaftsvertrages eingeräumt werden (§ 21 Abs 2 FlexKapGG).

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