Deskriptoren: Faktischer Geschäftsführer; familia suspecta; naher Angehöriger.
Normen: § 32 Abs 2 Z 1 IO
Auch faktische Geschäftsführer sind nahe Angehörige der schuldnerischen GmbH iSd § 32 IO. Sie sind insoweit den rechtlichen Geschäftsführern gleichzubehandeln.

