Pichlmayr/Pichlmayr beschäftigten sich in einem Aufsatz mit der Höchstbetragskapitalerhöhung, insbesondere für Jungunternehmer und Start-ups.1 Den Autoren zufolge ist die Höchstbetragskapitalerhöhung eine ausgezeichnete Gestaltungsvariante für den Fall, dass im Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses nicht eindeutig feststeht, ob der gesamte Erhöhungsbetrag gezeichnet werden wird. Die Autoren gehen dabei allerdings von einigen Prämissen aus, die zumindest fraglich erscheinen. Entsprechend kann das Ergebnis uE nicht geteilt werden.

