Der OGH hat sich in seiner Entscheidung 6 Ob 170/23b mit der Frage beschäftigt, ob und wann im Rahmen des Geltungsbereiches der Kapitalerhaltung die Hemmung der Verjährung im Sinne des § 1494 ABGB (analog) auch bei Gesellschaften, die durch Kollegialorgane vertreten sind, anwendbar ist. Der Beitrag analysiert diese Entscheidung.

