vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einlagenrückgewähr: (Un-)Echte Dritte, Verjährung, Ersitzung und Gerichtsstand

AufsätzeMag. Heinrich Foglar-DeinhardsteinGES 2024, 171 Heft 4 v. 30.8.2024

Das Verbot der Einlagenrückgewähr kann auch auf Nicht-Anteilseigner ausstrahlen. Um die Anwendbarkeit auf solche Dritte abzugrenzen, wird – inzwischen allgemein anerkannt – zwischen echten und unechten Dritten differenziert. Diese Unterscheidung ist somit kapitalerhaltungsrechtlich jedenfalls für Anwendungsbereich und Haftungsvoraussetzungen relevant. Auf die Frage, ob das Begriffspaar auch bei der Verjährung, bei der Ersitzung und bei der internationalen Gerichtszuständigkeit bedeutsam sein kann, geben die rezenten OGH-Entscheidungen 6 Ob 170/23b und 17 Ob 21/23x erste Antworten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte