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Anwendung der Gebührenbefreiung für die Wohnraummiete bei Hotelpachtverträgen

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturErich Schaffer , Mohamed HemdanGES 2024, 158 Heft 3 v. 27.6.2024

Deskriptoren: Gebührenbefreiung; Wohnraummiete; Hotelpacht.

Normen: § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG

Die allgemeine Befreiungsbestimmung für die Wohnraummiete in § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG hat bereits vor der Novelle BGBl I Nr. 147/2017 im Lichte einer historischen Interpretation sämtliche Mietverträge über Wohnraum von der Bestandsvertragsgebühr befreit, sohin auch zu Beherbergungszwecken vermietete Wohnräume. Zu Beherbergungszwecken vermietete Räumlichkeiten sind daher auch nach der Novelle BGBl I Nr. 147/2017 als Wohnraum zu qualifizieren und von der Bestandsvertragsgebühr zu befreien.

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