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Bestellung eines Aufsichtsrates bei einer Flexiblen Kapitalgesellschaft

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2024, 146 Heft 3 v. 27.6.2024

Bei einer FlexKapG muss neben den in § 29 Abs 1 GmbHG genannten Fällen auch dann ein Aufsichtsrat bestellt werden, wenn die Gesellschaft zumindest als mittelgroße Kapitalgesellschaft iSd § 221 Abs 2 und 4 UGB einzustufen ist.

Seite 146


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