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Geschäftsführerhaftung gegenüber Gesellschaftern bei Schadensverlagerung (hier: bei GmbH & Co KG)

JudikaturGES 2024, 137 Heft 3 v. 27.6.2024

Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Schadensverlagerung, Aktivlegitimation Gesellschafter; Verjährung.

Normen: § 23 GmbHG, § 1489 ABGB

Nach § 25 GmbHG hat grundsätzlich nur die unmittelbar geschädigte GmbH & Co KG Anspruch auf Schadenersatz gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft.

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