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Einlagenrückgewähr-Falle bei Mitarbeiterbeteiligungen an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft

EditorialLukas FanturGES 2024, 1 Heft 1 v. 27.3.2024

Die seit 1.1.2024 bestehende neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft („FlexCo“ bzw „FlexKapG“) wurde vor allem dazu geschaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Dienstverhältnis auch unkompliziert an der Gesellschaft und damit am Unternehmen beteiligen zu können.11ErlBem 276/ME XXVII. GP , 1.

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