Die seit 1.1.2024 bestehende neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft („FlexCo“ bzw „FlexKapG“) wurde vor allem dazu geschaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Dienstverhältnis auch unkompliziert an der Gesellschaft und damit am Unternehmen beteiligen zu können.1

