Deskriptoren: Doppeloption; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
Normen: § 24 BAO
Bei Abschluss einer nahezu deckungsgleichen Doppeloption über Kapitalanteile kommt es bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Optionsvertrages zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Erwerbsberechtigten und nicht erst bei Ausübung der Option, vorausgesetzt die wesentlichen Gesellschafterrechte sowie Chancen und Risiken einer Wertveränderung gehen ebenso bereits in diesem Zeitpunkt über.

