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Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers nach Inkrafttreten des GesDigG 2023

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2023, 429 Heft 8 v. 30.12.2023

Mit Inkrafttreten des GesDigG 2023, welches sich bei Verfassung dieses Beitrages im Stadium der Regierungsvorlage (2228 BlgNr 27. GP ) befand, muss bei natürlichen Personen, die über keine aufrechte Meldung im Inland verfügen, in der Anmeldung neben der vollständigen Anschrift (§ 3 Abs 2 FBG) auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitzstaat angegeben werden.

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