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Formulierung des Klagebegehrens bei der Rückforderung wegen verbotener Einlagenrückgewähr

EditorialLukas FanturGES 2023, 393 Heft 8 v. 30.12.2023

Kommt es bei einer GmbH zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr an einen Gesellschafter, hat die Gesellschaft gegen diesen einen Rückersatzanspruch (§ 83 GmbHG).

Durch Aufrechnung kann dieser Rückersatzanspruch nur dann getilgt werden, wenn die Gegenforderung des Gesellschafters vollwertig ist. Zudem kann die Aufrechnung nur durch die Gesellschaft erfolgen. Der Gesellschafter selbst hingegen kann die Aufrechnung nicht wirksam erklären.11Das ergibt sich schon aus § 63 GmbHG. Vgl auch RS0130869; Bauer/Zehetner in Straube/Ratka/Rauter GmbHG 97. Lfg § 83 Rz 56 mwN; Foglar-Deinhardstein in Foglar-Deinhardstein/Aburumieh/Hoffenscher-Summer GmbHG § 83 Rz 19 mwN.

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