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Schlüssige Gründung einer GesbR zwischen Lebensgefährten

JudikaturGES 2023, 239 Heft 5 v. 31.8.2023

Deskriptoren: GesbR; Gründung; Lebensgefährten.

Normen: § 1175 Abs 1 ABGB, § 863 ABGB

Die schlüssige Gründung einer GesbR erfordert die Vereinbarung einer, wenn auch losen, Gemeinschaftsorganisation, die jedem Partner gewisse konkrete Einwirkungs- oder Mitwirkungsrechte gibt.

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