Deskriptoren: Personengesellschaft; Gesellschaftsvertrag; Auslegung; Änderung; Treuepflicht.
Normen: § 914 ABGB, § 112 UGB, § 119 UGB
Zwischen den Gründungsgesellschaftern einer Personengesellschaft ist bei der Auslegung des Gesellschaftsvertrags der übereinstimmende Parteiwille selbst dann maßgebend, wenn er in den ausdrücklichen Erklärungen (im schriftlichen Gesellschaftsvertrag) keinen Niederschlag gefunden hat.