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Deliktische Außenhaftung des Bankvorstands gegenüber Anlegern

JudikaturGES 2022, 340 Heft 7 v. 20.12.2022

Deskriptoren: Anlegerschaden; Schutzgesetz; Außenhaftung; Vorstand.

Normen: § 1295 Abs 2 ABGB, § 1301 ABGB

Vorschriften, die unrichtige Informationen aus Anlass der Auflegung und des Verkaufs von Wertpapieren und vergleichbaren Produkten verbieten und die wahrheitsgemäße Information der Käufer fordern, sind Schutzgesetze zugunsten des Publikums.

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