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Übergang eines Vorkaufsrechts durch Verschmelzung

JudikaturGES 2022, 299 Heft 6 v. 27.10.2022

Deskriptoren: Genossenschaft; Verschmelzung; Gesamtrechtsnachfolge; Vorkaufsrecht.

Normen: § 1 Abs 1 Z 1 GenVG, § 5 Abs 1 GenVG

Bei der Verschmelzung zweier Genossenschaften durch Aufnahme geht ein der übertragenen Genossenschaft eingeräumtes Vorkaufsrecht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Genossenschaft über.

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