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(Keine) Kollisionskuratel, weil Obsorgeberechtigter und Kinder gemeinsam an derselben GmbH beteiligt sind

JudikaturGES 2022, 208 Heft 4 v. 28.7.2022

Deskriptoren: Interessenkollision; Obsorge; Kollisionskurator; Beteiligung; Gesellschaft.

Normen: § 181 Abs 2 ABGB, § 277 ABGB, § 133 AußStrG

Die bloße gemeinsame Gesellschafterstellung von Obsorgeberechtigtem und Kind rechtfertigt für sich allein nicht die (prophylaktische) Bestellung eines Kurators.

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