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Änderung der im Firmenbuch eingetragenen kurzen Bezeichnung des Geschäftszweiges

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2022, 29 Heft 1 v. 25.3.2022

Bei der Eintragung eines Geschäftszweiges im Firmenbuch ist zu beachten, dass ein eingetragener Geschäftszweig, der nicht von der Gewerbeberechtigung umfasst ist, zu einer Verwaltungsstrafe führen kann (VwGH 23.11.2016, Ra 2016/04/0098).

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