Deskriptoren: Geschäftsführer; Sonderrecht; Vertretung.
Normen: § 18 Abs 2 GmbHG, § 50 Abs 4 GmbHG
Ein aufgrund eines Sonderrechts entsendeter Geschäftsführer hat im Zweifel nur jene Rechtsposition inne, die das Gesetz auch in allen anderen Fällen einem Geschäftsführer zuweist.