Deskriptoren: Upstream-Verschmelzung; negatives Eigenkapital.
Normen: § 96 GmbHG, § 82 GmbHG, § 225 Abs 1 AktG
Ein negatives Eigenkapital der Tochtergesellschaft steht der upstream-Verschmelzung auf die Mutter nicht entgegen, wenn diese nach der Verschmelzung weder überschuldet noch zahlungsunfähig ist.