Die Globale Steuerreform nimmt Fahrt auf
Noch vor den Weihnachtsfeiertagen hat die OECD am 20.12.2021 die Mustervorschriften für die nationale Umsetzung der globalen Mindeststeuer veröffentlicht,1 auf die sich 137 Länder – darunter Österreich – wenige Wochen zuvor nach jahrelangen Vorarbeiten im Rahmen des OECD/G20 BEPS-Projekts politisch einigen konnten.2 Bereits ab 2023 sollen danach multinationale Unternehmensgruppen mit Umsätzen von mehr als 750 Mio Euro einer Mindeststeuer von 15% unterworfen werden. Primär über den Mechanismus einer „Top-up Tax“, die dann zu entrichten ist, wenn die effektive Steuerbelastung von Gewinnen in einer Rechtsordnung, in der die MNE-Gruppe tätig ist, unter dem Mindestsatz von 15% liegt, soll sichergestellt werden, dass große multinationale Konzerne insgesamt ein Mindestmaß an Steuer auf ihre Einkünfte aus allen Ländern zahlen, in denen sie wirtschaftlich tätig sind. Die nunmehr veröffentlichten Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Musterregelungen definieren dazu auf 60 Seiten unter anderem den persönlichen Anwendungsbereich der Mindeststeuer, legen den Mechanismus für die Berechnung des effektiven Steuersatzes eines multinationalen Unternehmens in einer Rechtsordnung einschließlich des Betrages an Top-up Tax fest, mit der die effektive Steuerbelastung auf das Mindestbesteuerungsniveau von 15% angehoben werden soll, und bestimmen, von welchem Mitglied der multinationalen Unternehmensgruppe diese Top-up Tax in welchem Ausmaß zu entrichten ist.3 Dass ein derart umfassendes Regelwerk gespickt mit technischen Details Auslegungsfragen aufwirft, darf nicht weiter verwundern. Und so wird der von der OECD für Anfang 2022 angekündigte Kommentar zu den Musterregelungen sicherlich an der ein oder anderen Stelle noch für Licht ins Dunkel sorgen.