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Aufnahme/Nichtaufnahme einer Forderung in den Jahresabschluss ist kein Anerkenntnis/Verzicht gegenüber Dritten

JudikaturGES 2021, 307 Heft 6 v. 19.11.2021

Deskriptoren: Jahresabschluss; Forderung; Anerkenntnis; Verzicht.

Normen: § 863 ABGB, § 1375 ABGB, § 1444 ABGB

Aus der Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Forderung in den Jahresabschluss allein kann ein Anerkenntnis oder Verzicht gegenüber einem Dritten nicht abgeleitet werden.

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