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Barabfindung bei Gesellschafterausschluss nach GesAusG

JudikaturGES 2021, 247 Heft 5 v. 17.9.2021

Deskriptoren: Gesellschafterausschluss; Barabfindung; Angemessenheit; Zinsen.

Normen: § 2 GesAusG, § 6 GesAusG, § 225e AktG, § 1000 Abs 1 ABGB

Die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung erfolgt im Außerstreitverfahren; die individuelle Durchsetzung im streitigen Verfahren.

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