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Unvorhersehbare oder unabwendbare Hindernisse an der Offenlegung des Jahresabschlusses

JudikaturGES 2021, 243 Heft 5 v. 17.9.2021

Deskriptoren: Jahresabschluss; Offenlegung; Zwangsstrafen.

Normen: § 277 UGB, § 283 UGB

Folgende Fälle bilden für sich allein noch kein unvorhersehbares oder unabwendbares Hindernis an der Offenlegung des Jahresabschlusses:

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