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Sonderrechte hinsichtlich der Bestellung von Geschäftsführern

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler**Der Aufsatz beruht auf einer Anfrage aus der Praxis, wie die jüngere Entwicklung in Judikatur und Literatur einzuschätzen sei.GES 2021, 227 Heft 5 v. 17.9.2021

Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass im Gesellschaftsvertrag der GmbH einzelnen Gesellschaftern Rechte hinsichtlich der Bestellung von Geschäftsführern eingeräumt werden, sei es, dass sie selbst Recht auf diese Position haben oder dass sie die Person bestimmen können sollen. Die Zulässigkeit solcher Rechte ist fraglich, seitdem der OGH einen gesellschaftsvertraglichen Kompetenztransfer an den Aufsichtsrat als unzulässig ansieht, weil die Kompetenz der Generalversammlung zur Bestellung der Geschäftsführer zwingend sei. Auch hat der OGH jüngst wieder Beschlüsse, die in Sonderrechte ohne Zustimmung des Sonderrechtsinhabers eingreifen, (nur) als anfechtbar und nicht als schwebend unwirksam angesehen, was erst jüngst in der Literatur von einer Seite kritisiert, von andere Seite aber auch bestätigt wurde. Das ist Anlass genug, diese Fragen zu diskutieren, und dabei auch auf eine Kritik in einem jüngst in dieser Zeitschrift erschienen Aufsatz einzugehen, eine unter anderen von mir im Zusammenhang mit Entsendungsrechten vertretene Position sei nicht begründet.

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